StartAktuellesRechtstipp: Doppelte Mietzahlungen voll steuerlich absetzbar

Rechtstipp: Doppelte Mietzahlungen voll steuerlich absetzbar

München (dapd). Mieter können Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof. Allerdings sei der unbegrenzte Werbungskostenabzug zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt. Diese beginne mit der Kündigung der bisherigen Wohnung und ende mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bis zum tatsächlichen Umzug seien die Miete der neuen und danach die der bisherigen Wohnung als Werbungskosten abziehbar.

(Aktenzeichen: BFH VI R 2/11)

dapd.djn/kaf/ph

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