StartBuchtippsReparaturbedarf entscheidet über Instandsetzung oder Sanierung

Reparaturbedarf entscheidet über Instandsetzung oder Sanierung

Schneefreie Stellen auf dem Dach oder Eiszapfen an Dachrinnen sind oft ein Indiz dafür, dass die Wärmedämmung nicht stimmt. Ist das Dach reparaturbedürftig und wollen Wohnungseigentümer bei der Reparatur das Dach dämmen, können sie dies als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit beschließen, wie der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum mitteilt. Allerdings muss die Maßnahme wirtschaftlich sein und sich innerhalb von zehn Jahren amortisieren.

Dach reparieren oder erneuern?

Muss man mehr als zehn Prozent der Dachfläche reparieren oder erneuern, entfällt das Kriterium Wirtschaftlichkeit. Denn die Energieeinsparverordnung verlangt in diesem Fall eine energetische Sanierung. Weil die Wärmedämmung eine gesetzliche Vorschrift erfüllt, handelt es sich dem Verband zufolge um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, die man mit einfacher Mehrheit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschliessen und von jedem einzelnen Eigentümer verlangen kann. Ist das Dach intakt, gilt die freiwillige Wärmedämmung als Modernisierung: Dann müssen drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen.

Buchtipp: Modernisierung für Wohnungseigentümer

Mehr Informationen, Checklisten und zahlreiche Musterformulierungen zu Instandhaltungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen enthält der Ratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“.

Dieser kann zum Preis von 19,90 Euro (inklusive Versandkosten, gegen Vorkasse) beider Geschäftsstelle des Vereins,

Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum
Thomas-Mann-Str. 5,
53111 Bonn,
kundencenter@wohnen-im-eigentum.de,
Tel. 0228/ 6297998, Fax 0228/7215873

kann man auch im Buchhandel bestellen.

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