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Urteil im Mietrecht – Fristlose Kündigung der Mieträume für Raucher?

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Urteil im Mietrecht – Fristlose Kündigung der Mieträume für Raucher?
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Hintergrunddetails zur „Raucherkündigung“ von Rechtsanwalt Andreas Baier

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte unter dem Aktenzeichen 24 C 1355/13 zu entscheiden, ob die fristlose Kündigung der Mieträume eines Rauchers rechtmäßig war.

Die entsprechende Kündigung wurde in der Presse viel zitiert und diskutiert,  jedoch häufig auf einen Streit zwischen Raucher und Nichtraucher degradiert. Um diesen Fall juristisch jedoch sauber beleuchten zu können, sind hier die Hintergründe des entsprechenden Falls maßgeblich.

Der Vorwurf der Vermieterin war, dass der Raucher seit dem Tod seiner Frau nicht mehr ausreichend lüften und die Holzrolläden seiner Wohnung ständig geschlossen halten würde, führe dazu, dass der Zigarettenqualm aus der Wohnung ins Treppenhaus ziehe und dort die Mitbewohner im Haus einer dauerhaften Belästigung aussetzen würde.

Das Verhalten des Mieters hatte die Vermieterin zu ihrem Bedauern mehrmals erfolglos abgemahnt. Als andere Mieter aufgrund des störenden Zigarettenrauchs im Treppenhaus mit einer Kündigung ihres Mietverhältnisses begannen zu drohen, entschloss sich die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Rauchers wegen des fortgesetzten störenden Verhaltens.

In seinem Urteil sah das Amtsgericht Düsseldorf  den – durch das geringe Lüften verursachte – Rauch im Treppenhaus als eine unzumutbare Belästigung für die Mitbewohner im Haus an. Dies insbesondere deshalb, da der Zigarettenrauch eine unzumutbare und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung darstelle. Das Gericht hat hierbei eine Abwägung zwischen der allgemeinen Handlungsfreiheit des beklagten Rauchers und der Unversehrtheit der weiteren Mieter vorgenommen. Das Ergebnis der Abwägung des Amtsgericht Düsseldorf war in diesem Fall, dass der Schutz der körperlichen Unversehrtheit höher wiege und daher die Kündigung rechtmäßig sei.

Das Gericht sah es als unerheblich an, dass der Mieter schon 40 Jahre in der Wohnung lebte und dort auch schon immer geraucht habe. Die Kündigung stützt sich hierbei nämlich nicht auf das Rauchen, welches nach wie vor in den persönlichen vier Wänden oder auf dem Balkon erlaubt sei,  sondern alleine auf das geänderte Lüftungsverhalten, welches zu der Geruchsbelästigung im Treppenhaus geführt hat.

Ebenfalls hat das AG Düsseldorf in seiner Entscheidung nochmals hervorgehoben, dass das Rauchen vom vertraglichen Gebrauch einer Mietwohnung grundsätzlich gedeckt ist.

Friedhelm Adolfs, der betroffene Mieter kämpft nun weiter: der neue Anwalt des Rauchers, Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann teilte mit der 75-Jährige werde gegen den Beschluss beim Landgericht in Berufung gehen.

UPDATE 19.2.2015: Die fristlose Kündigung der Wohnung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs muss neu überprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Richter hoben ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Aufklärung des Falls zurück.

 
Rechtsanwalt Andreas Baier
Rechtsanwalt Andreas Baier

Rechtsanwalt Andreas Baier ist Gründer des Bewertungsportals für Rechtsanwälte www.rechtsanwalt.net und schreibt unter anderen für das immo-magazin.de zu aktuellen Fällen.

Für Rückfragen steht Herr Baier gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.  Entweder telefonisch unter 0721 48 38 93 28 oder per eMail unter: baier@bde-kanzlei.de