StartAktuellesUrteil: Wohnungstemperatur sollte nachts nicht unter 18 Grad fallen

Urteil: Wohnungstemperatur sollte nachts nicht unter 18 Grad fallen

– von Frank Bretschneider – Die Raumtemperatur einer Wohnung sollte nachts nicht unter 18 Grad absinken. Mit dieser Empfehlung des Landgerichts Wuppertal verständigten sich die Beteiligten eines Zivilprozesses um die angemessene Raumtemperatur einer Mietwohnung am Dienstag auf eine außergerichtliche Einigung.

Die Richter empfahlen die von dem klagenden Solinger Ehepaar geforderte nächtliche Mindest-Raumtemperatur von 18 Grad als „Sollmaßstab“. Der beklagte Vermieter will nun in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen die Heizungsanlage des Mehrfamilienhauses noch einmal überprüfen lassen.

Ehepaar klagte wegen zu kalter Wohnung

Das Ehepaar war vor Gericht gezogen, weil nach seiner Darstellung die Raumtemperatur der Altbauwohnung in drei Nächten im Januar und Februar dieses Jahres trotz voll aufgedrehter Heizungsventile auf bis zu 14 Grad abgesunken war. Der Vermieter zweifelt dies an.

Die Ansicht des Landgerichts zu einer Mindest-Raumtemperatur bedeutet keine das Verfahren abschließende Entscheidung der Richter. Mit dem „Sollmaßstab“ von 18 Grad schloss sich die Kammer aber der Auffassung anderer Landgerichte in vergleichbaren Fällen an. Eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, wie warm eine Wohnung nachts zu sein hat, gibt es bislang nicht.

Nach Ansicht der Wuppertaler Richter sollten Zentralheizungen trotz der allgemein üblichen nächtlichen Herabsenkung der Betriebstemperatur so eingestellt werden können, dass auch nachts wenigstens 18 Grad für jene Bewohner, die dies wünschten, erreicht werden könnten.

Ein vor Gericht gehörter Sachverständiger merkte an, der Betrieb von Zentralheizungen in Altbauten sei nicht unproblematisch, weil diese Gebäude im Winter schneller auskühlten als Neubauten. Eine nächtliche Raumtemperatur von 18 Grad sei zwar durch mehrfaches Einschalten der Heizungspumpe, unter Umständen aber nur durch den Komplettverzicht auf eine Nachtabschaltung möglich.

Das Gericht beschäftigte sich in zweiter Instanz mit der Klage. Sie war vom Amtsgericht Solingen mit der Begründung abgewiesen worden, eine Temperatur von 15 Grad müsse zeitweise hingenommen werden. Die Kläger müssten dann zu warmen Bettdecken greifen.

dapd.djn/fbr/pon

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