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BGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung Kündigung Kredit
BGH Urteil : Darlehensnehmer, denen Kredit Zahlungsverzug gekündigt wird, dürfen nicht mit Vorfälligkeitsentschädigung belastet werden

BGH stellt klar: keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Kredites wegen Zahlungsverzuges
Die Kreditrechtsexperten haben den Widerruf hoher Vorfälligkeitsentschädigungen bereits erfolgreich durchgesetzt 
Geschädigte Mandanten und die Kreditrechtsexperten stehen gerne Rede und Antwort

Düsseldorf/Berlin, den 20. Januar 2016 – Gestern entschied der Bundesgerichtshof (Urt. v. 19.1.2016, Az.: XI ZR 103/15), dass Darlehensnehmer, denen der Kredit wegen Zahlungsverzuges gekündigt wurde, nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet werden dürfen. „Das BGH-Urteil ist ein deutlicher Gewinn für den Verbraucherschutz und bekräftigt unsere Auffassung zur Vorfälligkeitsentschädigung“, betont der Kreditexperte Prof. Dr. Julius Reiter.

Umstritten und doch schon erstritten

Darlehensnehmer, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Kredit zu bedienen, mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zu belasten, ist ein altbekanntes „Ärgernis“. In der Rechtsprechung und im Schrifttum war dies bislang umstritten, weil darin eine Besserstellung des Vertragsbrüchigen gegenüber den vertragstreuen Schuldnern gesehen wurde. „Wir haben nichtsdestotrotz für unsere Mandanten immer schon den Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung gefordert und auch erfolgreich durchgesetzt“, erklärt Dr. Timo Gansel von den Kreditrechtsexperten.

Das Angebot der Kreditrechtsexperten an Verbraucher: Sie holen die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück
Das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofes wirkt nicht nur in die Zukunft. Auch Darlehensnehmer, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, können von dieser Entscheidung profitieren. Die Experten beraten Sie dabei ggf. auch zur Insolvenz und den Auswirkungen einer Rückforderung.

Über die  Kreditrechtsexperten

Die Kreditrechtsexperten sind eine Anwaltskooperation der beiden Rechtsanwaltskanzleien baum, reiter & collegen (Düsseldorf) und Gansel Rechtsanwälte (Berlin). Prof. Dr. Julius Reiter und Dr. Timo Gansel vertreten mit ihren Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren bundesweit Darlehensnehmer in Auseinandersetzungen mit Kreditinstituten und Versicherungen. In den letzten fünf Jahren haben sie mehr als 30.000 Anfragen zum Kreditwiderruf mit Erfolg bearbeitet – und das bei über 800 Banken. Die Kanzleien sind Kooperationspartner von Haus & Grund Deutschland – dem größten Verband von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern.

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