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Nachrüstpflicht für Altbauten

(dapd). Altbauten können beim Energieverbrauch mit neuen Häusern oft nicht mithalten. Die Energieeinsparverordnung EnEV nimmt deshalb Käufer und Besitzer in die Pflicht, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) berichtet. Eine Nachrüstung sei vor allem für Hausbesitzer bindend, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben und selbst darin leben.

Die Nachrüstpflicht betreffe die Dämmung aller zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen und müsse spätestens zwei Jahre nach dem Einzug durchgeführt werden. Bis Ende 2011 müssten außerdem bei alten Häusern die jeweils obersten Geschossdecken – zwischen Obergeschoss und Speicher – gedämmt sowie Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, erneuert werden. Die Richtlinie gilt für Immobilien, die vor 2001 errichtet wurden

Auch sanierungswillige Hauseigentümer, die ihren Altbau schon länger besitzen, sind demnach verpflichtet, die Vorgaben der Energiesparverordnung zu beachten. Alle Änderungen an ihrer Immobilie müssten sie gegenüber Behörden belegen können, erläutert der Verband. Dafür gebe es Unternehmererklärungen, in denen das ausführende Unternehmen bescheinigt, dass vorschriftsmäßig saniert wurde. Der VPB rät, einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuzuziehen, der das Sanierungsvorhaben begleitet und alle Vorschriften beachtet. Der Staat unterstütze in diesem Fall den Umbau mit bis zu 2.000 Euro.

dapd/ebe/esc

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