Berlin (ddp.djn). Private Bauherren, die nach dem 1. Januar 2009 einen Hausbauvertrag abgeschlossen haben, können eine Erfüllungssicherheit von fünf Prozent der Vertragssumme verlangen. Darauf...
Köln (ddp.djn). Die Bauabnahme ist eines der wichtigsten Elemente der Bauphase. Aber sie wird von vielen Bauherren unterschätzt. Darauf macht Dieter Straußberger vom TÜV Rheinland aufmerksam. Wer vor der Abnahme einzieht, akzeptiert stillschweigend die Leistung des Bauträgers. Zwar besteht für alle Bauleistungen eine Gewährleistungsfrist und Mängel können noch nachträglich behoben werden. Aber das ist für den Eigentümer mit erheblichem Aufwand verbunden, denn mit der Abnahme findet eine so genannte Beweislastumkehr statt.
Berlin (ddp). Wo gehobelt wird, da fallen Späne: Bauarbeiten können für Nachbarn und Passanten nicht nur lästig, sondern auch gefährlich werden, wenn beispielsweise ein Gerüst nicht richtig verankert wurde oder Schutt auf die Straße fällt. Verantwortlich für die Gefahrenabwehr auf der Baustelle ist der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein betont.
Berlin/Tabarz (ddp.djn). Billige Thermoaufnahmen von der Außenfassade eines Hauses sind wenig aussagekräftig. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) und der Bundesverband für Angewandte Thermografie warnen energiebewusste Eigenheimbesitzer...
Berlin (ddp.djn). Nicht alle Grundstücke eignen sich für den Bau energiesparender oder KfW-60-Häuser, für die es vergünstigte Darlehen gibt. Darauf weist der Verband Privater...
Karlsruhe/Düsseldorf (ddp.djn). Tritt Wasser in einen Keller ein, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) der Architekt dafür haftbar gemacht werden. Im verhandelten Fall...
Berlin (ddp.djn). Bauherren haben ab der Bauabnahme eine fünfjährige Frist für die Gewährleistung. Denn viele Mängel beim Hausbau machen sich erst nach der offiziellen...
Saarbrücken (ddp.djn). Die Zirkulation von Warmwasser beansprucht viel Energie und sollte deshalb möglichst vermieden werden. Bauherren sollten dies schon bei der Planung einer Anlage berücksichtigen, rät die Verbraucherzentrale Saarland.
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Auch mit schwarzer Schale bleiben Walnüsse des Nussbaums genießbar.
Verursacht wird die dunkle Färbung der Nussschalen durch die Walnussfruchtfliege...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Das Recht lebenslang ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen ist die häufigste Form des Nießbrauchs. Ein neu aufkommendes Modell für Senioren ohne Erben...
Immer
wieder kommt es vor, dass nach dem Auszug Möbelstücke oder andere private
Gegenstände des ehemaligen Mieters in der Wohnung verbleiben. Für den Wohnungseigentümer
wird...
Nicht nur Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können den Fiskus an vielen Ausgaben beteiligen. Auch diejenigen, die ihr Haus selbst nutzen, haben einige Möglichkeiten,...