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Mietpreisbremse: Renovierungskosten werden auf Mieter abgewälzt

Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD
Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD

Gastbeitrag von Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD

Es ist beschlossene Sache: Die Mietpreisbremse wird in Berlin am 1. Juni in Kraft treten. Das Gesetz soll die Mieter entlasten – in Wahrheit könnten ihre Folgen die Mieter teuer zu stehen kommen. So wird es vermehrt der Fall sein, dass Mieter für Renovierungen vermehrt in die Pflicht genommen werden. Denn die entstehenden Kosten können nicht mehr ohne weiteres durch Mieterhöhung bei einem Mieterwechsel ausgeglichen werden.

Ist eine Beteiligung des Mieters an den Kosten nicht möglich,  werden kleine Reparaturen und Sanierungen künftig ausbleiben. Der Wohnungsbestand verfällt, wenn nicht die Mieter selbst Maßnahmen ergreifen.

Die Kosten trägt der Mieter

Bisher ist es der Fall, dass Schönheitsreparaturen grundsätzlich Sache des Vermieters sind. Das umfasst alles, was sich mit der Zeit beim alltäglichen Wohnen abnutzt und durch einfache Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen erneuert werden kann. Tapezieren, Streichen von Decken und Wänden, Streichen der Außen- und Innentüren sowie des Heizkörpers sind Arbeiten, die unter den Begriff Schönheitsreparaturen zusammengefasst werden. Schon jetzt hat der Vermieter die Möglichkeit, die Kosten für solche Maßnahmen dem Mieter aufzuerlegen. Sobald die Mietpreisbremse in Kraft tritt, werden Vermieter von dieser Möglichkeit häufiger Gebrauch machen und bei einem Auszug des Mieters auf die Erledigung der Schönheitsreparaturen pochen. Streit zwischen Vermieter und Mieter ist vorprogrammiert. Die Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen unterliegt einem stetigen Wandel unterliegt, so dass der Ausgang des Streits nicht planbar ist. Unterbleiben Schönheitsreparaturen und die Wohnung wird als renovierungsbedürftig übergeben, ist der neue Mieter gefragt. Er wird erst einmal viel Geld als auch Zeit aufwenden, um sich in der neuen Wohnung einzurichten, wenn der Vermieter die Wohnung nicht auf eigene Kosten renoviert. Ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, ist nicht ohne Zweifel.

Mietpreisbremse öffnet unzulässigen Machenschaften Tür

In beliebten Berliner Szenevierteln könnten unter der Hand getroffene Verabredungen zunehmen, die einen neuen Mieter in unzulässiger Weise zu Modernisierungen verpflichten bzw. an den Kosten beteiligen. Dann müssten Mieter zum Beispiel die Erneuerung der Fliesen im Bad oder in der Küche übernehmen. Der Vermieter spart sich die Kosten für Reparaturen und sein Eigentum verliert dennoch nicht an Wert. Denkbar sind aber auch Vereinbarungen, die überhöhte Abschlagszahlungen vorsehen. Wenn man sich mit mehr als 20 anderen Wohnungssuchenden zur Wohnungsbesichtigung trifft und eine solche Abmachung den Ausschlag zur Wohnungszusage geben könnte, werden sich in Zukunft viele auf solche Deals einlassen.

Mietpreisbremse verhindert sinnvolle Modernisierungen

Mit Einführung der Mietpreisbremse könnte sich die Anzahl an sanierten Wohnungen spürbar reduzieren. Auch dringend benötigte Modernisierungen zur Verbesserung des Wohnwerts könnten wegfallen. Auch angesichts der Bemühungen um Nachhaltigkeit und Energieeinsparung wäre dies ein bedeutender Rückschritt. Die Bundesregierung schafft hier selbst einen Widerspruch: Einerseits spricht sie von der Energiewende, andererseits sorgt sie dafür, dass Investitionen in Modernisierung und energetische Sanierung für Immobilieneigentümer unattraktiv werden.

Dank Mietpreisbremse verliert Eigentum an Wert

Vor allem private Immobilienbesitzer, die sich durch die Vermietung einer Eigentumswohnung ihre Rente sichern wollen, könnten mit der Mietpreisbremse das Nachsehen haben. Ihr Eigentum, für das sie vielleicht viele Jahre sparen mussten, verliert an Wert. Häuser und Wohnungen, die vernachlässigt werden und deren Zustand sich immer weiter verschlechtert, sind schwerer zu vermieten. Mit dem Objekt lassen sich dann nicht mehr die Einnahmen erzielen, die der Eigentümer sich beim Erwerb errechnet hat, wenn das Mietsteigerungspotential durch die Mietpreisbremse gekappt wird. In der Folge kann es dazu kommen, dass die mit der Bank vereinbarte Finanzierung der Immobilie in Schieflage gerät. Aus diesem Grund hat insbesondere der private Vermieter mit negativen Konsequenzen zu rechnen, wenn die Mietpreisbremse in Kraft tritt.

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