- von Karl Lohmann- Mit dem Tod des Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Dann treten Familienangehörige in das Mietverhältnis ein, oder...
Mietkautionen darf der Vermieter nicht mit anderen Forderungen außerhalb des Mietverhältnisses verrechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in einem 2012 veröffentlichten...
- von Karl Lohmann -
Für den Mieter stellt die Mietkaution eine nicht unerhebliche Ausgabe dar. Deshalb ist es besonders wichtig, dass bei einer späteren...
Die oftmals hohe Mietkaution kann für Mieter eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für Vermieter ist die Kaution jedoch eine wichtige Sicherheit. Finanzierungsmöglichkeiten von Kleinkrediten...
Grundbuchamt entschied: Berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht notwendig
- von Karl Lohmann -
Wer ins Grundbuch schauen will, muss ein berechtigtes...
Karlsruhe (dapd). Vermieter können vom Bürgen eines in Zahlungsverzug geratenen Mieters letztlich die gesamte rückständige Miete verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die gesetzliche Begrenzung der Höhe einer Mietsicherheit auf drei Monatsmieten gelte nicht, wenn dem Vermieter eine Sicherheit von einem Dritten gewährt werde, um die dem Mieter drohende Kü
Karlsruhe (dapd). Erben müssen nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Mietschulden des Verstorbenen aufkommen, wenn die Überschuldung der Hinterlassenschaft amtlich festgestellt ist. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit wurde die Klage eines Vermieters auf Zahlung von rund 7.700 Euro abgewiesen.In dem Fall sollte die Tochter die ausstehende Miete f&uum
Gießen (dapd). Der Vermieter darf einen Teil der Kaution des Mieters einbehalten, wenn eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen hervor (Aktenzeichen: 48 C 352/11).Die Richter argumentierten, dass die Kaution Ansprüche des Vermieters absichert, die sich aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung ergeben. Dies erstreckt sich auc
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Zunächst einmal: Die Kündigung der Wohnung bei Eigenbedarf bedarf der Schriftform. Zahlreiche Gerichte haben wegweisende Urteile gefällt, deren Geltung herangezogen werden können, um die...
Einzelne Wohnungseigentümer dürfen in Wohnanlagen Markisen nur mit Zustimmung aller anderen Eigentümer anbringen. Denn die Montage einer Markise auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse...