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Browse: Home   /   Wohnungsmängel

Ruhe im Haus – Mieter haben das Recht auf Wohnen ohne Lärm

27. August 2015

Berlin (dapd). Mieter haben das Recht auf Wohnen ohne Lärm. Das heißt aber nicht, dass völlige Stille herrschen muss. Normale Umgebungsgeräusche sind nicht zu vermeiden und müssen hingenommen werden. "Schwierig ist es, die Grenze zu finden zwischen Geräuschen, die zumutbar sind und solchen, die unzumutbar sind und zu einer Mietminderung berechtigen", erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).


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Heizen im Winter

Mietrecht: Heizung kaputt – Vermieter muss Mindesttemperatur in Wohnung gewährleisten

20. Februar 2015

Auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen und starkem Frost müssen Vermieter einer Wohnung eine Mindesttemperatur in den Räumlichkeiten gewährleisten. Nach Informationen des Deutschen Mieterbunds (DMB) müssen…


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Winter: Schimmel in der Wohnung? Was Mieter und Vermieter wissen müssen!

2. Dezember 2014

Gerade im Winter steigt deutlich die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Feuchte Luft ist eine der häufigsten Ursache dafür. Sie kann entweder…


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verband-wohneigentum


Wohnungsbesichtigung: Auf Wohnungssuche – Der erste Eindruck beim Vermieter zählt

30. November 2012

— von Katja Fischer — Der erste Eindruck zählt auch bei der Wohnungssuche. Besonders in großen Städten, wo die Mieten steigen und günstiger Wohnraum rar ist, können sich Vermieter ihre Mieter aus einer Vielzahl von Interessenten aussuchen. Wer seriös und zahlungskräftig ist, hat besonders gute Chancen. Aber auch scheinbare Kleinigkeiten können über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.


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Fristlose Kündigung – Urteil im Mietrecht: Mieter muss wiederholten Mangel immer wieder anzeigen

19. November 2012

München (dapd). Mieter haben die Pflicht, einen wiederholt auftretenden Mangel jedes Mal dem Vermieter anzuzeigen. Sonst verlieren sie ihr Recht auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen: 431 C 20886/11).In dem Fall ging es um Schimmel in der Wohnung eines Münchner Ehepaares. Der Hausmeister hatte ihn mit einem Spray beseitigt, was aber auf Dauer nicht half. Dies


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Schlafzimmer: Der Kampf gegen Bettwanzen und Tierflöhe

4. Oktober 2011

— von Karl Lohmann — Parasiten können in jeder Wohnung auftauchen – unabhängig vom Hygienestandard. Rote, juckende Pusteln auf der Haut sind ein Hinweis auf…


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«Wohnungsmängel und Mietminderung»

8. Februar 2010

«Wohnungsmängel und Mietminderung»

Berlin (ddp.djn). Wer bei Wohnungsmängeln seine Miete nicht mindert, verschenkt viel Geld. Viele Mieter wissen nicht, wann und wie sie von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen können, und zahlen trotz Schäden und Beeinträchtigungen weiter die volle Summe. Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt in seiner Broschüre «Wohnungsmängel und Mietminderung» einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Mängeln rund um die Wohnung. Anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen erläutern die Autoren, wann und in welchem Umfang die Miete gemindert werden darf.

Grundsätzlich liegt ein Wohnungsmangel vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie es vertraglich vereinbart wurde. Alle Räume der Wohnung, Treppen, Flure, Speicher, Keller und Zugänge müssen sich in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Technische Anlagen, wie zum Beispiel Heizung, Fahrstuhl oder Durchlauferhitzer, müssen funktionieren. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor.

Zu den häufigsten Wohnungsmängeln zählen Feuchtigkeitsschäden, Baulärm im Haus oder in der Nachbarschaft, Schäden am Haus und der Defekt technischer Geräte, wie Aufzug, Heizung oder Warmwasserboiler.


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