Zurück zu den Wurzeln heißt es 2016 für die immoka. Die Immobilientage Karlsruhe und der Verein der Immobilienmakler Region Karlsruhe feiern ihr zehnjähriges Jubiläum....
-- von Katja Fischer -- So mancher Vermieter würde gern regelmäßig einen Blick in sein Eigentum werfen, um zu sehen, ob noch alles in Ordnung ist. Man hört so viel über Mietnomaden, Messies, verdreckte Wohnungen mit kranken Katzen und Hunden. Doch solche schlimmen Zustände sind Ausnahmen. Die meisten Mieter nutzen und pflegen ihre Wohnung korrekt. Deshalb sieht das Mietrecht keinen Grund für ein allgemeines Kontrollrecht des Vermieters seiner Immobilie vor. Schlimmstenfalls läuft ein Vermieter in Gefahr Hausfriedensbruch zu begehen.
Grundbuchamt entschied: Berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht notwendig
- von Karl Lohmann -
Wer ins Grundbuch schauen will, muss ein berechtigtes...
„Großartige und spannende Herausforderung“ - Christian Müller ist neuer Geschäftsführer bei Hust & Herbold Immobilien in Karlsruhe
Seit 1. März 2016 ist Christian Müller neuer...
Beim Bau der eigenen vier Wände lauert so mancher Stolperstein: Laut Bauherren-Schutzbund und dem Institut für Bauforschung ist das Mängelaufkommen bei privaten Bauvorhaben in...
Die Real I.S. hat für einen institutionellen Individualfonds, das Mandat einer großen deutschen Pensionskasse, ein Büro- und Geschäftshaus in München-Freiham erworben.
Beraten wurde die Real...
Das möblierte Zimmer für den alleinstehenden Herren ist aus der Mode gekommen. Auf dem Vormarsch aber sind vollständig ausgestattete Wohnungen und Häuser, die für...
- von Karl Lohmann - Bauunternehmen werben gern mit Häusern zu günstigen Festpreisen und mit fixen Einzugsterminen. Rund Dreiviertel aller Einfamilienhäuser werden heute schlüsselfertig...
Kommentar von Thomas Settelmayer, Leiter Asset Management der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien
Wohnungseigentümer, die in ihrem Bestand investieren wollen, haben es heutzutage nicht leicht: Mit...
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Immer
wieder kommt es vor, dass nach dem Auszug Möbelstücke oder andere private
Gegenstände des ehemaligen Mieters in der Wohnung verbleiben. Für den Wohnungseigentümer
wird...
Die Umwelt schonen und Heizkosten sparen - das möchten viele Bauherren. Doch die Fülle an Angeboten für eine energieeffiziente Bauweise ist verwirrend. Was steckt...