StartAktuellesGarten: Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind für den Hausgebrauch zugelassen

Garten: Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind für den Hausgebrauch zugelassen

Für Hobbygärtner stellt sich im Frühjahr wieder die Frage nach dem Schutz ihrer Pflanzen. Ob dazu biologische oder chemische Mittel erforderlich sind, muss jeder selbst entscheiden. Aber wer zu Pflanzenschutzmitteln greift, sollte einiges beachten, darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hin.

So dürfen nach BVL-Angaben nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel auch in Haus und Kleingarten verwendet werden. Nur diejenigen seien erlaubt, die den Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ tragen. Auch wenn die hierfür zugelassenen Mittel einfach zu handhaben seien und vergleichsweise günstige Eigenschaften besäßen, sollten sie nur mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein eingesetzt werden, rät das Bundesamt.

Wer Pflanzenschutzmittel verwende, sei daher gehalten, sorgfältig die Gebrauchsanleitung zu lesen. So dürfe ein Mittel nur für die Kultur, Pflanzenart oder Zweckbestimmung und nur gegen die Schädlinge oder Krankheiten eingesetzt werden, die in der Anleitung aufgeführt seien.

Wer im Baumarkt oder im Gartenfachgeschäft ein Pflanzenschutzmittel erwerbe, sollte sich zudem ausführlich beraten lassen. Die Verkäufer seien geschult und gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden zu beraten, teilt die Behörde mit. Vorsicht sei zudem beim Kauf über das Internet geboten: Nicht alle Internethändler klärten ihre Kunden den Angaben zufolge so gut auf, wie es vorgeschrieben ist. Darüber hinaus rät das BVL von der Bestellung von Großpackungen aus dem Profisegment ab. Die Anwendung derartiger Mittel sei im Haus- und Kleingartenbereich nicht erlaubt.

Nach dem Kauf sei darauf zu achten, die Mittel sicher zu lagern. Dazu gehöre, dass sie getrennt von Lebensmitteln und für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahrt werden. Für die Entsorgung von Restmengen und leeren Behältern seien die entsprechenden Hinweise auf der Packung zu beachten. In den Wasserkreislauf dürften weder unverdünnte noch anwendungsfertige Pflanzenschutzmittel gelangen, betont das Amt. Reste dürften daher keinesfalls über den Ausguss, den Gully oder die Toilette entsorgt werden.

dapd/ses/syb

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