Eigentlich ist der Vermieter für den Erhalt seiner Immobilie zuständig. Doch einige der Renovierungsarbeiten darf er im Rahmen so genannter Schönheitsreparaturen per...
Der skandinavische Stil zählt hierzulande zu den beliebtesten Einrichtungsstilen überhaupt. Das hat seine guten Gründe. Immer mehr Großstädter wünschen sich in ihrer Wohnung oder...
Ein Holzboden bereichert jeden Raum und macht die eigenen vier Wände warm und wohnlich. Allerdings benötigt dieser Fußboden mehr Pflegeaufwand als Teppichboden und eine...
Bad Honnef (ddp.djn). Selbst in gut geheizten Räumen bleiben viele Bodenbeläge unangenehm kalt. «Mit einer geschickten Kombination aus Parkett und Fußbodenheizung können auch im...
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Das Recht lebenslang ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen ist die häufigste Form des Nießbrauchs. Ein neu aufkommendes Modell für Senioren ohne Erben...
Nicht nur Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können den Fiskus an vielen Ausgaben beteiligen. Auch diejenigen, die ihr Haus selbst nutzen, haben einige Möglichkeiten,...
Immer
wieder kommt es vor, dass nach dem Auszug Möbelstücke oder andere private
Gegenstände des ehemaligen Mieters in der Wohnung verbleiben. Für den Wohnungseigentümer
wird...
Einzelne Wohnungseigentümer dürfen in Wohnanlagen Markisen nur mit Zustimmung aller anderen Eigentümer anbringen. Denn die Montage einer Markise auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse...