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Leinöl ist ein beliebter natürlicher Holzschutz für Terrassenmöbel: Es verschließt die Poren und weist Wasser und Feuchtigkeit ab. Allerdings ist die Verarbeitung nicht ganz...
Berlin (ddp.djn). Viele Senioren leben auch in hohem Alter noch in ihrer Wohnung. Selbstverständlich gilt für sie wie für alle anderen Mieter das allgemeine Mietrecht. Die aktuelle Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren aber mit den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppe beschäftigt. Einige Gerichte fällten Urteile, die den Älteren ihren manchmal beschwerlichen Alltag erleichtern, wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen informiert.
Beispielswiese sind die Richter mit den sogenannten Rollatoren, also den Gehhilfen, die viele ältere Menschen brauchen, relativ großzügig. Das Amtsgericht Hannover musste entscheiden, ob ein älterer Herr seinen Rollator im Hausflur abstellen dürfe. Die Richter bejahten das eindeutig. (AZ: 503 C 3987/05) Wenn der betagte Herr das Gerät nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen könne, dann müsse ihm das «Parken» im Treppenhaus gestattet sein, meinten sie. Selbst dann übrigens, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungsweges nicht eingehalten werden kann. Im Notfall sei es nämlich kein Problem, den Rollator schnell zu entfernen.
Berlin (ddp). Wer auch als älterer Mensch selbstbestimmt zu Hause wohnen möchte, der sollte seine eigenen vier Wände rechtzeitig barrierearm umbauen. Die Vorbereitungen dafür kann man gar nicht früh genug treffen: «Auch junge Bauherren sollten frühzeitig an ihr Alter denken und heute schon vorausschauend barrierearm planen», rät Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. «In der Entwurfsphase können viele Details bedacht werden, um das Einfamilienhaus für spätere alters- oder unfallbedingte Behinderungen vorzubereiten. Und das ohne größeren finanziellen oder bautechnischen Aufwand", ergänzt der Architekt.
Nicht alle Ausgaben für Reparaturen und Verwaltung dürfen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden
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