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Mietrecht: Ehre dem Alter – Senioren

Ehre dem Alter Berlin (ddp.djn). Viele Senioren leben auch in hohem Alter noch in ihrer Wohnung. Selbstverständlich gilt für sie wie für alle anderen Mieter das allgemeine Mietrecht. Die aktuelle Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren aber mit den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppe beschäftigt. Einige Gerichte fällten Urteile, die den Älteren ihren manchmal beschwerlichen Alltag erleichtern, wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen informiert. Beispielswiese sind die Richter mit den sogenannten Rollatoren, also den Gehhilfen, die viele ältere Menschen brauchen, relativ großzügig. Das Amtsgericht Hannover musste entscheiden, ob ein älterer Herr seinen Rollator im Hausflur abstellen dürfe. Die Richter bejahten das eindeutig. (AZ: 503 C 3987/05) Wenn der betagte Herr das Gerät nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen könne, dann müsse ihm das «Parken» im Treppenhaus gestattet sein, meinten sie. Selbst dann übrigens, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungsweges nicht eingehalten werden kann. Im Notfall sei es nämlich kein Problem, den Rollator schnell zu entfernen.

Beim Hausbau auch an später denken

Beim Hausbau auch an später denken Berlin (ddp). Wer auch als älterer Mensch selbstbestimmt zu Hause wohnen möchte, der sollte seine eigenen vier Wände rechtzeitig barrierearm umbauen. Die Vorbereitungen dafür kann man gar nicht früh genug treffen: «Auch junge Bauherren sollten frühzeitig an ihr Alter denken und heute schon vorausschauend barrierearm planen», rät Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. «In der Entwurfsphase können viele Details bedacht werden, um das Einfamilienhaus für spätere alters- oder unfallbedingte Behinderungen vorzubereiten. Und das ohne größeren finanziellen oder bautechnischen Aufwand", ergänzt der Architekt.

Altersvorsorge: Mit Immobilieneigentum fürs Alter vorsorgen

Im Alter möchte jeder Mensch gerne sorgenfrei leben. Eine Investition in eine Immobilie kann hierbei eine gute Möglichkeit sein. Durch die niedrigen Zinsen für Sparer...

Seniorengerechtes Schlafzimmer

Damit im Alter das Wohnen in den eigenen vier Wänden noch möglich ist, gibt es heute viele Angebote. Oft ist dafür ein Umbau notwendig,...

Unbeschwert gärtnern – Spezielle Pflanzen und Geräte erleichtern Senioren die Arbeit

Auch wer jahrzehntelang passionierter Hobbygärtner war, merkt mit den Jahren: Gartenarbeit ist anstrengend. Je nach körperlicher Verfassung empfinden viele Senioren die Hege und Pflege...

Senioren – altersgerecht Umbauen: Gefährliche Hindernisse beseitigen für barrierefreies Wohnen

-- von Katja Fischer -- 90 Prozent aller Haushalte, in denen Senioren wohnen, sind nicht altersgerecht. Das geht aus einer Studie des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe hervor. Viele Bewohner müssen Stufen überwinden, um in ihre Wohnung zu gelangen. Oft befinden sich auch innerhalb der Wohnung Treppen. Die Bäder sind zu eng, Duschen nur über Schwellen zu betreten. Es fehlen Bewegungsflächen für den Einsatz von Rolla

Studie: Handel vernachlässigt Senioren

- von Erich Reimann -  Einzelhandel und Konsumgüterhersteller vernachlässigen bislang die speziellen Bedürfnisse älterer Menschen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie der...

KfW fördert barrierefreie Wohnungen

Bonn (dapd). Komfortables Wohnen ist keine Frage des Alters. Immer mehr Deutsche gestalten ihren Wohnraum nach den Prinzipien des "Universal Designs". "Der Bedarf an...

Seniorenwohnungen: Barrierfreiheit vor dem Kauf genau prüfen

Berlin (ddp). Etliche Anbieter von Eigentumswohnungen werben mit den Prädikaten «seniorengerecht» oder «barrierefrei». Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, solche Angebote genau zu prüfen....

Seniorenwohnungen müssen DIN-Norm entsprechen

Käufer sollten sich nicht von werbewirksamenVersprechen in Verkaufsprospekten für Seniorenwohnungen wie «rollstuhlgerecht» oder «barrierefrei» blenden lassen. «Diese Begriffe sind rechtlich nicht definiert. Letzten Endes...

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Verdacht auf Steuerhinterziehung? Mietvertrag unter Angehörigen/Familie muss Fremdvergleich standhalten!

Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...

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- Von Katja Fischer - Wer ein Grundstück kauft, das nicht direkt von einer Straße aus zu erreichen ist, muss sich unter Umständen auf...

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Das Recht lebenslang ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen ist die häufigste Form des Nießbrauchs. Ein neu aufkommendes Modell für Senioren ohne Erben...

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Ein Balkon oder eine Terrasse ist für viele Deutsche der besondere Wunsch für ihre Wohnung. Und dafür sind sie bereit,ordentlich und tief...

Eigentumsübertragung bei Immobilienerwerb folgt festen Regeln

- von Karl Lohmann - Nur wenige Bauherren und Immobilienkäufer bzw. Immobilienverkäufer kennen sich mit den Besonderheiten...

Finanzamt: Staat bei neuer Markise und anderen Handwerkerarbeiten mitzahlen lassen

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Vermieter aufgepasst: Wenn Mieter ihre Einrichtung zurücklassen

Immer wieder kommt es vor, dass nach dem Auszug Möbelstücke oder andere private Gegenstände des ehemaligen Mieters in der Wohnung verbleiben. Für den Wohnungseigentümer wird...